Schlafstörungen

Therapie der Schlafapnoe

Störungen des Schlafs

Störungen des Schlafs haben für die Betroffenen und ihre Angehörigen schwerwiegende Auswirkungen. Während ein lautes Schnarchen zu einer sozialen Isolation führt, weil Partner in der Nacht nicht in der Nähe schlafen wollen, ist eine Schlafapnoe für Betroffene lebensgefährlich. Unbehandelt treten in Folge einer Schlafapnoe nicht selten Erkrankungen wie Schlaganfall, Bluthochdruck oder Demenz auf.

Therapie

Die Symptomatik mit Tagesmüdigkeit und nicht ausgeschlafen sein wird häufig nicht als gefährlich erkannt. Ist eine Schlafapnoe durch einen Schlafmediziner diagnostiziert, stehen in Abhängigkeit vom Schweregrad verschiedene Therapiemöglichkeiten zur Verfügung. Bei geringer Ausprägung können Operationen der Nase oder des Rachens bereits hilfreich sein. In einigen Fällen hilft auch eine Zahnschiene für die Nacht, die den Unterkiefer vorschiebt.

Bei schwereren Fällen muss in Nacht eine Beatmung durch ein mobiles Beatmungsgerät erfolgen. Dabei wird Luft über eine Maske in den Rachen gedrückt und das Zurückfallen der Zunge mit den folgenden Atemaussetzern verhindert. Obwohl diese Methode die Erkrankung an umfassendsten behandelt, ist sie Methode nicht für jeden geeignet oder wird von jedem akzeptiert. Die Beatmungsmasken werden von den Patienten nicht immer vertragen, sie verrutschen oder werden auch durch den Patienten oder die möglichen PartnerInnen abgelehnt.

Die Alternative

Eine Alternative für die Beatmung, wenn diese nicht funktioniert, ist ein Zungenschrittmacher (Hypoglossusimplantat). Bei diesem Schrittmacher wird durch einen geringen Stromstoß beim Einatmen im Schlaf das Zurückfallen der Zunge verhindert und damit der Atemweg offengehalten. Der Schrittmacher wird am Abend beim Einschlafen mit einer Fernbedienung eingeschaltet, erkennt in der Nacht die Atmung und versteift die Zungen, wenn eingeatmet wird. Es schaltet sich am Morgen automatisch wieder aus oder kann jederzeit abgestellt werden.

 

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Diese Methode ist für sie geeignet, wenn…

  1. Sie die Beatmung bereits erprobt haben und die Maske nicht vertragen haben
  2. Sie ein mittelschweres bis schweres obstruktives Schlafpanoesyndrom haben (AHI 15 – 65).
  3. Sie kein signifikantes Übergewicht haben (Body-Mass-Index (BMI) < 35)
  4. Sie weniger als 25% zentrale/gemischte Apnoen haben.
  5. Wenn in einer Schlafendoskopie eine zirkuläre Obstruktion auf der Ebene des Weichgaumens ausgeschlossen ist. Dafür muss vor einer möglichen Implantation eine Untersuchung des Rachens im Schlaf erfolgen

 

 

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Mehr Informationen

Fall sie Interesse an einer solchen Therapie haben und sie bereits bei einem Schlafmediziner in Behandlung waren …

… beraten wir Sie gerne. Vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.